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Flugbetrieb und PPR-Verfahren

Flugbetrieb und PPR-Verfahren

1. Flugbetrieb

Der Flugbetrieb auf Flugplatz Norderney EDWY erfolgt in Abhängigkeit der Anwesenheit eines Betriebsleiters. Bei Abwesenheit eines Betriebsleiters gilt ausschließlich PPR-Regelung, d.h. es ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Die Betriebsordnung für den Flughafen Norderney EDWY ist zu berücksichtigen und jederzeit einzuhalten.


2. Für den Erhalt der PPR-Genehmigung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. PPR-Anfrage über das Formular auf der Webseite.
  2. PPR-Anfrage über die aerops-App. Informationen zu Aerops und zur App finden Sie hier.

Die erteilte PPR-Zusage gilt vorbehaltlich des auf der Homepage veröffentlichten Ampelstatus.


3. Betriebsstatus

Der aktuelle Betriebsstatus des Flugplatzes und der PPR-Genehmigung wird im Standardfall auf unserer Startseite mithilfe einer Ampel-Darstellung angezeigt.

Dabei gilt folgende Ampelfunktion:

"Grün" 🟢

Kein PPR erforderlich. Betriebsleiter ist anwesend.

"Gelb" 🟡

Die PPR-Zustimmung ist vorab über das Webseitenformular oder die aerops-App einzuholen. Es ist kein Betriebsleiter anwesend.
Mit der Entscheidung zur Nutzung des Landeplatzes übernimmt der Luftfahrzeugführer die alleinige Verantwortung.
Eine nicht beantwortete PPR-Anfrage bei Betriebsstatus gelb, ist gleichzusetzen mit Betriebsstatus rot.

"Rot" 🔴

Es wird für den aktuellen Tag keine PPR-Zustimmung erteilt. Bereits erteilte PPR-Zustimmungen sind für den aktuellen Tag ausgesetzt. Gründe können sein:
- Übergeordnete Festlegungen
- Nicht vorhersehbare Unbenutzbarkeit des Platzes (Schneebelag, Wildschaden, Überflutung, aufgeweichter Boden)
- Vorhergehende Störung im Flugbetrieb

4. Flugbetriebsmeldung

Daten von Start(s) oder Landung(en) können bei Anwesenheit eines Betriebsleiters über diesen gemeldet werden.

Bei Abwesenheit eines Betriebsleiters sind die Start- und Landemeldungen mit Hilfe der vorbereiteten Formulare oder über die aerops-App durchzuführen.

Die Entrichtung des Landeentgelts erfolgt über die aerops-App.


5. Rettungsmittel

Bereitstellung der entsprechenden Feuerlösch- und Rettungsmittel für Flugplatzkategorie 1 (CAT 1) gemäß NfL 2023-1-2792 während der Betriebszeiten mit Besetzung durch Betriebsleiter. In den anderen Zeiten Bereitstellung der technischen Grundausstattung gemäß NfL 2023-1-2792.


6. Kommunikation und Funkverfahren

Die Kommunikationspflicht bei allen Flugphasen ist unbedingt zu beachten.

Flugfunkkanal: 122.605
Rufzeichen: Norderney Radio

Voraussetzungen für das Betreten oder Befahren der Flugbetriebsflächen sind:

  • eine Sende- und Empfangsmöglichkeit für den Flugfunkkanal von „Norderney Radio“ in Betrieb (z.B. Handfunksprechgerät für den Flugfunk)
  • bei Fahrzeugen sind die Warnblinkanlage des Fahrzeuges, auf der SLB zusätzlich das Fernlicht und eine gelbe Warnblinkleuchte einzuschalten.

Bei Flugbetrieb ohne Betriebsleiter (Flugleiter) ist vor dem Auffahren einer SLB immer eine Flugsicherheitsmeldung gemäß SERA.14010 (NfL 2023-1-2726 Abs. 4(d)) auf dem Flugfunkkanal von „Norderney Radio“ abzusetzen mit der Information, dass die SLB befahren wird.


7. Allgemeine Hinweise

Vor Landung oder Start müssen Piloten den Zustand der SLB angemessen auf Eignung bewerten. Das geschieht ggf. durch Überflug und Sichtkontrolle vor Landung und durch z.B. vorheriges Abrollen vor Start.

Aktueller Betriebsstatus EDWY

TESTBETRIEB Diese Anzeige dient derzeit ausschließlich zu Testzwecken und stellt keinen verbindlichen Betriebsstatus dar.

GRÜN – Flugbetrieb möglich

Kein PPR erforderlich.
Betriebsleiter ist anwesend.

Es gilt immer: Alle Bewegungen sind entsprechend EDWY Funkverfahren über Funk zu kommunizieren – auch wenn kein Betriebsleiter anwesend ist.